Der Regierungsrat möchte der Volksinitiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dieser greift die zentralen Forderungen der Initiative auf, setzt aber ein realisierbares Ziel: Innerhalb von 10 Jahren sollen 40 Kilometer Velovorzugsrouten entstehen.
2022 hat das Initiativkomitee die Volksinitiative «Sichere Velorouten in Basel-Stadt» eingereicht. Die Initiative fordert ein Netz von sicheren Velorouten im Kanton Basel-Stadt. Konkret sollen ergänzend zum bestehenden kantonalen Veloroutennetz sogenannte Velovorzugsrouten entstehen. Velovorzugsrouten verlaufen dort, wo besonders viele Velofahrende unterwegs sind, und bilden ein Netz, das über die Kantonsgrenzen hinausreicht. Sie gewährleisten den Velofahrenden eine sichere, flüssige und komfortable Fahrt, sind in der Regel gegenüber Querungen vortrittsberechtigt und – wo möglich – frei von motorisiertem Durchgangsverkehr.
Das Anliegen der Initiative entspricht im Grundsatz dem verkehrs- und klimapolitischen Ziel des Regierungsrates, den Fuss- und Veloverkehr zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es durchgehende und sichere Veloverbindungen. Bereits in den vergangenen Jahren hat der Kanton verschiedene Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs umgesetzt. So hat er beispielsweise neue Velowege gebaut, Parkplätze zu Gunsten von Velostreifen aufgehoben und Velostrassen eingerichtet. Auch zahlreiche Begegnungszonen in der Innenstadt und in den Wohnquartieren tragen seit Jahren zur höheren Verkehrssicherheit der Velofahrenden bei. Grundsätzlich prüft der Kanton bei jedem Strassenprojekt, wo Verbesserungen für den Veloverkehr möglich sind. Mit der 2022 verabschiedeten Mobilitätsstrategie hat der Regierungsrat bekräftigt, den Veloverkehr künftig noch stärker zu fördern.
Obwohl der Regierungsrat die Hauptanliegen der unformulierten Initiative unterstützt, gehen ihm die äusserst umfangreichen und detaillierten Forderungen teils zu weit. Einige lassen sich zudem nicht sinnvoll umsetzen. Viele der Anliegen sind überdies bereits mit bestehenden gesetzlichen Grundlagen wie dem neuen Bundesgesetz über Velowege oder dem kantonalen Umweltschutzgesetz abgedeckt. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Initiative ab, stellt ihr aber einen formulierten Gegenvorschlag gegenüber, der die zwei wichtigsten Anliegen der Initiative aufnimmt. So sieht der Gegenvorschlag vor, bis in zehn Jahren mindestens 40 Kilometer Velovorzugsrouten in Basel-Stadt zu realisieren. Hierfür möchte auch der Regierungsrat die nötigen personellen Ressourcen bereitstellen und darüber hinaus eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich um Sofortmassnahmen zugunsten der Velofahrenden kümmert. Für Infrastrukturmassnahmen sowie die notwendigen personellen Ressourcen möchte der Regierungsrat 20.5 Millionen Franken bereitstellen, indem die bestehende Rahmenausgabenbewilligung Langsamverkehr entsprechend erhöht wird. Einen neuen Fonds zugunsten des Veloverkehrs erachtet er als unnötig.
Darüber hinaus wird der Kanton viele der weitergehenden Forderungen der Initiative in der kantonalen Verordnung zur Umsetzung des Veloweggesetzes oder in der laufenden Überarbeitung der Standards Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur verankern.
pd