Umleitungen – eine Härteprobe fürs Gewerbe

    Gebaut wurde in Basel diesen Sommer und an verschiedenen Orten gleichzeitig, Besonders am Marktplatz und auf der wichtigen Tramachse durch die Innenstadt. Und im Herbst geht es in mehreren Quartieren Basels weiter mit der Bautätigkeit. Die Massnahmen sind notwendig, bringen für Bevölkerung und Gewerbe während der Bauzeit aber erhebliche Einschränkungen mit sich. Für den Detailhandel hat das veränderte Einkaufsverhalten nicht nur kurzfristige Folgen.

    (Bilder: Multimedia-Bilddatenbank Kt. Basel-Stadt) Nach dem 6. September 2026 ist es noch nicht überstanden: Am Marktplatz werden auch im Herbst bis zirka 16. Oktober Bautätigkeiten stattfinden.

    Für den Innenstadthandel hat dies grosse Folgen. Nicht jeder Einkauf beginnt mit dem festen Vorsatz, ein bestimmtes Geschäft aufzusuchen. Vieles geschieht unterwegs. Gerade kleinere Fachgeschäfte, Marktstände, Bäckereien, Cafés und Restaurants profitieren von dieser Mischung aus Stammkundschaft und spontanen Besuchen. Eine Baustelle muss deshalb keinen Ladeneingang vollständig blockieren, um wirtschaftliche Folgen zu haben. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Menschen überhaupt noch in derselben Häufigkeit vorbeikommen. Ein Geschäft kann problemlos zu Fuss erreichbar und während der gesamten Bauzeit geöffnet sein und trotzdem weniger Kundschaft haben.

    Mittelfristige Folgen für das Gewerbe 
    Bei einem stark von Laufkundschaft abhängigen Betrieb genügt bereits eine relativ kleine tägliche Veränderung, um sich über mehrere Monate bemerkbar zu machen. Fehlen jeden Tag einige Einkäufe oder Konsumationen, summiert sich dies bis Ende Monat, während Miete, Löhne, Versicherungen, Energie und Warenkosten weiterlaufen. Die aktuelle Situation trifft zudem einen Detailhandel, der ohnehin unter erheblichem Veränderungsdruck steht. Der Onlinehandel hat sich etabliert, Produkte und Preise lassen sich jederzeit vergleichen und viele Einkäufe, für die früher selbstverständlich ein Geschäft besucht wurde, werden heute über das Smartphone erledigt. Der stationäre Handel muss deshalb einen zusätzlichen Grund bieten, in die Stadt zu kommen: persönliche Beratung, unmittelbare Verfügbarkeit, Begegnung, Gastronomie und ein Umfeld, in dem man sich gerne aufhält.

    Was tut der Kanton?
    Der Kanton setzt vor allem auf flankierende Hilfe. Am Marktplatz gehörte dazu die Kampagne «mir blyybe offe», Zwei-Franken-Bons für den Stadtmarkt, Informationen zur Erreichbarkeit und ein Shuttle-Service für mobilitätseingeschränkte Personen. Solche Massnahmen können verhindern, dass sich in den Köpfen der Bevölkerung ein falsches Bild festsetzt. Bei einer grossen Baustelle entsteht schnell der Eindruck, ein Gebiet sei kaum mehr zugänglich, obwohl die tatsächlichen Einschränkungen für Fussgänger wesentlich geringer sind. Für das Gewerbe ist diese Wahrnehmung mindestens ebenso wichtig wie die tatsächliche Erreichbarkeit. Viele entscheiden bereits zu Hause, die Innenstadt wegen der Baustellen zu meiden.

    Auch am Neuweilerplatz: Monatelange Bautätigkeiten, die im Frühherbst 2026 noch immer nicht abgeschlossen sein werden haben dem Gewerbe stark zugesetzt.

    Immer wieder diskutiert und thematisiert werden direkte finanzielle Entschädigungen für baustellenbetroffene Gewerbebetriebe. Die Hürden dafür sind hoch. Laut dem Infoblatt des Bau- und Verkehrsdepartements müssen «gewöhnliche» Immissionen, wie sie beim normalen Werkleitungs- und Strassenbau entstehen, in aller Regel entschädigungslos geduldet werden. Als Eckwerte für eine mögliche Entschädigung nennt der Kanton unter anderem eine Bautätigkeit in unmittelbarer Nähe während mindestens sechs Monaten, aussergewöhnlich starke Immissionen sowie bei Gewerbebetrieben erhebliche Umsatzeinbussen. Als Untergrenze für solche Einbussen gilt ein Richtwert von 20 bis 30 Prozent. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass der Schaden tatsächlich auf die übermässigen Immissionen zurückzuführen ist.

    Eine im Oktober 2025 von LDP-Grossrat Alex Ebi und zahlreichen Mitunterzeichnenden eingereichte Motion forderte deshalb die Schaffung eines Unterstützungsfonds für Unternehmen, die durch Baustellen wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt werden. Vorgeschlagen wurde zunächst eine zweijährige Pilotphase. Der Regierungsrat stellte sich im Februar 2026 gegen diese Forderung und beantragte dem Grossen Rat, die Motion nicht zu überweisen. Er verwies auf das bereits bestehende Entschädigungssystem, den möglichen Erlass von Allmendgebühren sowie die frühzeitige Kommunikation und weitere Hilfeleistungen für betroffene Gewerbetreibende. Zusätzliche niederschwellige finanzielle Unterstützungsmassnahmen erachtet die Regierung als «weder adäquat noch praktikabel».

    Sonderfall Marktplatz
    Besonders heftig trifft es die Betriebe am Marktplatz, dem zentralen Verkehrsknoten der Innenstadt. Von hier verteilen sich Passanten Richtung Freie Strasse, Gerbergasse, Schifflände, Spalenberg und in die umliegenden Gassen. Der Stadtmarkt bringt zusätzliche Besucher, Rathaus und Altstadt ziehen Touristen an, und dazwischen liegen Geschäfte und Gastronomiebetriebe, die von diesen unterschiedlichen Besuchergruppen profitieren.

    Eine schon fast vergessene Sicht auf den freien Marktplatz mit den einladenden Marktständen.

    Damit unterscheidet sich die Situation am Marktplatz von einer Baustelle an einer weniger frequentierten Strasse. Wer dort nicht mehr aus dem Tram steigt oder umsteigt, fehlt nicht nur unmittelbar auf dem Platz. Auch die angrenzenden Einkaufsachsen und Gassen können die veränderten Passantenströme spüren. Die Auswirkungen reichen damit über den eigentlichen Bauperimeter hinaus.

    Nach dem Baustellensommer folgt der Baustellenherbst
    Anfang September entspannt sich die Situation auf der zentralen Innenstadtachse. Nach dem 6. September sollen Trams und Busse wieder regulär zwischen Barfüsserplatz und Schifflände verkehren. Am Marktplatz selbst dauert es länger. Die Haltestelle bleibt nach aktuellem Stand bis zum Betriebsschluss am 16. Oktober ausser Betrieb, womit die Einschränkungen an diesem Standort praktisch bis in die zweite Herbsthälfte reichen.

    Parallel dazu bestehen in anderen Stadtteilen weitere Baustellen. Im Bereich Burgfelder- und Missionsstrasse wird die Linie 3 bis Ende September zwischen Aeschenplatz und Burgfelderplatz umgeleitet. Zwischen Barfüsserplatz und Strassburgerallee wird ein Ersatzverkehr mit Bussen angeboten. Im Kleinbasel steht im Herbst die Klybeckstrasse im Zentrum. Wegen der dortigen Arbeiten können die Tramlinien 8 und 17 während rund sieben Wochen nicht regulär verkehren; vorgesehen ist ein Ersatzbetrieb mit Bussen. Gleichzeitig werden die Haltestellen Claraplatz und Kaserne hindernisfrei umgebaut. Weitere Sanierungsarbeiten betreffen im Herbst die Bruderholzallee und damit auch die dort verkehrenden Tramlinien.

    Umwege führen zu veränderten Einkaufsgewohnheiten
    Längere Bauphasen haben eine Wirkung, die erst mit der Zeit sichtbar wird. Menschen passen ihren Alltag an. Wer während zehn Wochen eine andere Tramlinie nimmt, findet eine neue Verbindung. Wer nicht mehr am bisherigen Café vorbeikommt, kauft seinen Morgenkaffee anderswo. Ein Einkauf, der früher auf dem Heimweg erledigt wurde, wird mit einer anderen Besorgung verbunden. Nach einigen Wochen werden solche Veränderungen Teil des Alltags.

    Für den Detailhandel besteht deshalb nicht nur das Risiko kurzfristiger Frequenzverluste. Interessant wird auch sein, wie schnell sich die früheren Kundenströme nach Abschluss der Bauarbeiten wieder einstellen. Gewohnheiten lassen sich durch eine Baustelle relativ rasch verändern, während ihre Rückkehr nicht garantiert ist. Dieser Aspekt dürfte besonders für kleine, inhabergeführte Betriebe von Bedeutung sein, die nur über einen Standort verfügen und keine Umsätze zwischen mehreren Filialen ausgleichen können.

    Das Basler «Baustellen-Jahr 2026» zeigt deutlich, weshalb die Situation nicht auf Verkehrsplanung und Bauabläufe reduziert werden kann. Für die Stadt geht es um Investitionen, deren Nutzen über Jahrzehnte betrachtet wird. Ein Detailhändler rechnet in wesentlich kürzeren Zeiträumen. Die Miete ist Ende Monat fällig, die Angestellten erhalten ihren Lohn und bestellte Ware muss bezahlt werden. Ob eine neue Tramhaltestelle oder eine sanierte Strasse in einigen Jahren einen attraktiveren Standort schafft, ändert an diesen Verpflichtungen während der Bauzeit wenig.

    JoW

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