Ausländische Sozialhilfebeziehende mit hohen Schulden halten das Amt auf Trab
Gnadenlos überschuldet und uneinsichtig: Immer wieder kommen Fälle ans Licht, wonach ausländische Sozialhilfebeziehende schamlos Schulden anhäufen und dennoch jede Hilfe bekommen, um den Alltag mehr recht als schlecht zu meistern. Ein Fall in Basel hat im September hohe Wellen geschlagen.
Der Fall um den Hassprediger Abu Ramadan, der als Asylsuchender aus Libyen während 13 Jahren rund 600’000 Franken Sozialhilfe bezogen haben soll, sorgte bereits für grosse Aufregung. Kantonsübergreifend. Die Menschen werden immer kritischer der (finaanziellen) Willkommenskultur gegenüber. Besonders dann, wenn weitere Fälle bekannt werden, bei welchen viele Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis mehr aufbringen können. So wurde kürzlich durch die BaZ ein Fall aufgerollt, der für Aufsehen sorgte: Eine Familie aus Tunesien soll Schulden in der Höhe von 135’695.95 Franken angehäuft haben. Statt der Familie Einhalt zu gebieten im fahrlässigen Umgang mit Geld, würde sie zusätzlich noch unterstützt von der Basler Sozialhilfe. Die Familie mit zwei Kindern im Alter von zehn und vier Jahren ist von der Sozialhilfe abhängig.
Völlig ausser Kontrolle
Was die Leute jedoch an diesem Fall aufregt, ist nicht die Tatsache des Bezugs von Sozialhilfe. Der 44-jährige Familienvater kam 1994 in die Schweiz und erhielt nach einigen Jahren die Niederlassungsbewilligung C. Während einigen Jahren soll er, so wurde berichtet, ein Einkommen von geschätzten 40’000 Franken generiert haben, aber bezahlte nie die Steuern. Kanton und Bund forderten diese vergeblich ein und auch Krankenkassen, diversen Inkassofirmen, Telefonanbietern, den SBB oder bei Elektronikfachmarkt-Ketten hatten bei ihren Betreibungen keinen Erfolg. Auch die Ehefrau soll eine hohe Schuldenlast angehäuft haben. Unter anderem bei einer Frauen-
ärztin.
Dieser Fall wäre nie so populär geworden, wenn die Familie sich bei einer Wohnungssuche im Kleinbasel nicht besonders fordernd, wählerisch und arrogant verhalten hätte. Ein bei der Familie «abgeblitzter» Basler Kaufmann und Liegenschaftsbesitzer recherchierte daraufhin nach. Viele wundern sich jetzt über das Vorgehen der IG Wohnen des Kantons Basel-Stadt, die jährlich Subventionen von bis zu 70’000 Franken erhält. Die IG Wohnen sei aber in der Zwickmühle, denn die Personen werden von der Basler Sozialhilfe oder den Mitgliedervereinen zugewiesen. Diese Zugewiesenen haben meistens keine jungfräulichen Betreibungsregisterauszüge. Aber wohnen müssten sie trotzdem irgendwo, hiess es von der IG Wohnen (Quelle: BaZ). In der Pflicht sind die Behörden und die Sozialhilfe Basel Stadt. Sind solche Schilderungen Einzelfälle oder wird der Sozialstaat konsequent und häufiger von stark verschuldeten ausländischen Personen unterwandert, als man annehmen könnte? Bilden solche Fälle nur die Spitze eines Eisberges?
«Keine Panne des Sozialstaates»
Die Basler Woche fragte nach bei Brigitte Meyer, lic.iur., Advokatin und Generalsekretärin im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt: «Die Frage, die sich nach Lektüre des besagten BaZ-Artikels stellt, wieso sich stark verschuldete ausländische Personen weiterhin in der Schweiz aufhalten dürfen und unterstützt werden, ist verständlich. Den in der BaZ geschilderten Fall als «Panne» des Sozialstaates zu qualifizieren, ist hingegen falsch.» Bis Personen in der Sozialhilfe landen, haben sich sehr oft Schulden und Betreibungen angesammelt, betont Brigitte Meyer. Dies betreffe nicht nur Ausländer, sondern auch Einheimische. «Diese Personen haben es schwer, eine Wohnung zu finden. Denn Vermieter sind verständlicherweise zurückhaltend bis ablehnend, ihnen eine Wohnung anzubieten. Die Sozialhilfe muss aber auch dieses Problem lösen. Sie arbeitet mit der IG Wohnen zusammen, welche sozial Benachteiligte bei der Wohnungssuche unterstützt. Ein Dach über dem Kopf ist ein elementares Bedürfnis. Niemand möchte, dass diese Personen unter Brücken oder in Hauseingängen schlafen müssen.»
Bedürftige ausländische Personen werden gleich unterstützt wie Einheimische
Brigitte Meyer möchte klarstellen: Bevor die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen ausbezahlt, prüfe sie sorgfältig, ob eine Person bedürftig ist. «Ist eine ausländische Person bedürftig, wird sie gleich unterstützt wie eine einheimische Person. Aber bei ausländischen Personen wird dem Migrationsamt der Bezug von Sozialhilfe gemeldet. Das Migrationsamt überprüft in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für den Entzug einer ausländerrechtlichen Bewilligung gegeben sind.» Nach geltendem Ausländergesetz ist es aber nicht möglich, eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) wegen des Bezugs von Sozialhilfe zu widerrufen, sofern sich eine ausländische Person seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz aufhält.
Redaktion