Gewässerschutzgesetz: Fischschutz statt tödliche Sperren

    Eine Petition von verschiedenen Umweltverbänden an den Bundesrat fordert eine konsequente Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes. Dieses verlangt bauliche Massnahmen an den Kraftwerken, damit die Fische gefahrlos flussauf- und flussabwärts wandern können. Heute verletzen sich viele Fische in den Turbinen von Wasserkraftwerken – oft tödlich. Besonders in extremen Hitzeperioden wie 2018 ist auch der ungehinderte Zugang zu Kaltwasserzonen für die Tiere überlebenswichtig.

    (Bild: zVg) Zu den auf ihrer Wanderung besonders gefährdeten Fischarten gehören die Äsche (Bild) und die Seeforelle

    Wanderfische wie die Äsche, der Aal oder die Seeforelle sind bedroht. Und sie sind nicht allein: Über die Hälfte der Schweizer Fischarten stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten. Ein Grund sind die rund 1000 wasserkraftbedingten Hindernisse, welche die Fischwanderung in unseren Bächen und Flüssen blockieren. Dadurch sind die Fische von ihren saisonalen Laich- und Futterplätzen abgeschnitten. An heissen Tagen können die Tiere nicht in kühlere Seitengewässer ausweichen und sind damit lebensbedrohlich hohen Temperaturen ausgeliefert.

    Sanierung bis 2030
    Wasserkraftanlagen versperren die wichtigsten Wanderrouten wie den Rhein und seine Zuflüsse Aare, Limmat und Reuss, sowie die Rhone und den Doubs. Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass alle Anlagen bis 2030 saniert sein müssen, damit die Fische ungehindert flussauf- und ab schwimmen können. Heute ist ein Teil der Wasserkraftwerke mit Fischaufstiegshilfen ausgerüstet. Diese ermöglichen nur den Aufstieg, da die Fische beim Abstieg der Hauptströmung folgen. Stromabwärts verletzen sich die Fische in den Turbinen und verenden oft auf qualvolle Weise.

    Bisher gibt es viel zu wenige Sanierungen von Wasserkraftwerken. Dies, weil nicht genügend Fachpersonen vorhanden sind, das nötige Wissen und der politische Druck zur Umsetzung der Massnahmen fehlen. Darum fordert der Schweizerische Fischerei-Verband, unterstützt von WWF Schweiz, Aqua Viva und Petri Heil, den Bundesrat auf, sich für die heimischen Fische einzusetzen und dringliche Massnahmen zu treffen, um das Gewässerschutzgesetz fristgerecht umzusetzen.

    Problem bei Wasserkraftwerken
    Die Schweizer Fliessgewässer sind stark verbaut. Unzählige künstliche Querbauwerke wie Dämme, Wehre und Schwellen behindern die Fischwanderung. Das Problem bei sanierungsbedürftigen Wasserkraftwerken besteht darin, dass Fische der Hauptströmung folgen. So gelangen sie zwangsläufig in die Turbinen der Wasserkraftanlagen. Grosse und lange Fische wie der Aal sind besonders gefährdet. Bestehende Fischaufstiegshilfen wie Fischtreppen werden für den Abstieg kaum genutzt, da die Hauptströmung nicht dorthin führt. Die Folgen sind fatal: Die Fische verletzen sich durch die Schaufelblätter der Turbinen, erleiden innere Verletzungen durch die Druckdifferenzen oder sind desorientiert leichte Beute für Fressfeinde, die im Unterwasser der Kraftwerke lauern.

    Funktion des Fischabstiegs
    Der Fischabstieg an Wasserkraftwerken kann zum Beispiel mit sogenannten «Bypass-Systemen» ermöglicht werden. Die Tiere werden dabei durch einen Rechen davon abgehalten, in die Turbinen zu schwimmen und durch einen Bypass gefahrlos in das Unterwasser geleitet. Ein anderer Ansatz sind neuartige Turbinen: Eine geringere Anzahl Schaufelblätter und langsamer drehende Turbinen erhöhen die Überlebenschance der Fische.

    Redaktion

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